Wege der Ganzwerdung

Ethik und Medizin

Seit die medizinische Forschung besonders im Bereich der Gentechnologie auf bemerkenswerte Erfolge zurückblicken kann hofft der Mensch, dass schwere Erkrankungen wie Diabetes, Parkinson, Krebs oder Erbkrankheiten bald ganz der Vergangenheit angehören könnten. Sehen wir dank der Medizin einer schönen neuen Welt entgegen? Einer Welt mit perfekten, gesunden Menschen? Die Forschung greift immer mehr in die Schöpfung ein. Sie spielt Gott. Was darf der Mensch und was nicht?

Die Präimplantationsdiagnostik – Segen oder Fluch?

Paare, denen auf normalem Wege bisher der Kinderwunsch versagt blieb, können seit 1978 mithilfe der noch immer umstrittenen „ In vitro-Fertilisation“ eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. In einer Petrischale werden Samen und Eizelle zusammengeführt. Hier nun setzt die Präimplantationsdiagnostik (PID) ein. Bevor der Embryo in die Gebärmutter verpflanzt wird, können Mediziner untersuchen, ob ein genetischer Defekt vorliegt, der zu einer schweren Krankheit des Kindes führen könnte. Die Eltern haben dann die Möglichkeit, das Einpflanzen des Embryos zu verhindern. Die Präimplantationsdiagnostik ist in Deutschland jedoch verboten. Es besteht u. a. die Befürchtung, dass eines Tages nur noch die Embryonen ein Lebensrecht haben, die völlig perfekte Erbanlagen oder das „richtige“ Geschlecht aufweisen.
Die Präimplantationsdiagnostik kann jedoch ein Segen für diejenigen sein, die durch eine Erbkrankheit belastet sind und verhindern möchten, dass ihrem Kind das gleiche Schicksal widerfährt. Hier ist die PID eher zu befürworten. Der kranke Embryo wird dann gar nicht erst in die Gebärmutter der Frau eingepflanzt, und der werdenden Mutter bleibt eine spätere, belastende Abtreibung erspart.

Stammzellentherapie – die große medizinische Hoffnung

Wäre es nicht traumhaft, eines Tages schwere Erkrankungen wie Parkinson, Diabetes, Herzerkrankungen oder Krebs viel besser heilen zu können? Die große Hoffnung ruht auf der Stammzelltherapie. Stammzellen sind Zellen innerhalb des menschlichen Körpers, die noch nicht ausdifferenziert sind. Sie gehören also keinem spezifischen Organ an. Aber aus diesen Zellen lassen sich Tochterzellen züchten, die das erkrankte Gewebe eines jeden Organs ersetzen. So können nicht nur Krankheiten geheilt, sondern auch geschädigte Organe durch Stammzellen regeneriert werden.
Man unterscheidet zwischen embryonalen und adulten Stammzellen. Das Experimentieren an Embryonen – selbst an überzähligen – ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Es bestehen große ethische Bedenken, nicht nur vonseiten der Kirchen. Hier wird an Embryonen geforscht, die die Möglichkeit in sich bergen, zu einem Menschen heranzuwachsen. Werdendes Leben ist keine Sache, daher verbietet sich die Forschung an embryonalen Stammzellen. Andere sehen jedoch die große Chance, im Dienste des Menschen besonders aus den Zellen des Embryos Ersatzgewebe züchten zu können.
Anders die Forschung mit adulten Stammzellen. Diese stammen von vorwiegend erwachsenen Menschen, werden z. B. aus dem Knochenmark gewonnen. Das hieraus gezüchtete Gewebe kommt u. a. Herzinfarktpatienten zugute. Auch Stammzellen aus der Haut können sich zu großflächigem Gewebe entwickeln, so dass Verbrennungsopfern eine neue Haut transplantiert werden kann. Aus den Hautstammzellen lassen sich ohne Schwierigkeiten auch Gewebe anderer Organe heranzüchten. Große Hoffnung setzt die Medizin auf die Stammzellentherapie aus dem Nabelschnurblut. Der große Vorteil: Das Blut der Nabelschnur ist wie die Haut sehr reich an Stammzellen. Die adulte Stammzellentherapie ist also ethisch völlig korrekt und könnte nach intensiver Forschung sich so weiterentwickeln, dass auf die sehr umstrittene embryonale Stammzellentherapie verzichtet werden kann.

Sterbehilfe – eine humane Entscheidung oder Mord?

Die Fortschritte in der Medizin erfordern nicht nur ein Reflektieren über Grenzfälle des beginnenden Lebens wie es die Embryonenforschung zeigt, sondern auch am Ende des Lebens können Entscheidungen notwendig werden, die zu ethischen und moralischen Konflikten führen. Denken wir an ein Unfallopfer, das nur durch medizinische Geräte am Leben erhalten werden kann. Aber handelt es sich hier überhaupt noch um ein Leben? Ist es nicht humaner, die Geräte abzuschalten, um dem Patienten ein Sterben in Würde zu ermöglichen? Ist es nicht menschlicher, einem Krebspatienten im Endstadium den Wunsch zu erfüllen, ihn durch ein todbringendes Medikament von seinen Leiden zu erlösen?
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland eine Straftat. Es gibt jedoch die Patientenverfügung, die jeder Mensch wie ein Testament aufsetzen kann, um unnötiges Leiden bei einer schweren Krankheit oder einem Unfall zu verhindern. So kann der Arzt die Geräte, die den Patienten physisch am Leben erhalten abschalten, ohne sich strafbar zu machen.

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