Wege der Ganzwerdung

Helfen Sie mit, traditionelle Heimittel zu schützen

Die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product
Directive) von 2004 schreibt vor, daß bestimmte Kräuter und
Kräuterbestandteile, die bisher als Lebensmittel oder
Nahrungsergänzungsmittel noch frei verfügbar waren, zukünftig nur
noch als Naturheilmittel oder medizinische Produkte verfügbar sind.
Das bedeutet wiederum, daß die Produkte ein aufwendiges und teures
Zulassungsverfahren durchlaufen oder vom Markt genommen werden
müssen. Den genauen, besorgt-wohlwollend klingenden Text dieser
Direktive finden Sie hier (Achtung, genau lesen – erst „zwischen den
Zeilen“ entpuppen sich die ungeheuerlichen Folgen dieser Richtlinie):
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML

Das Resultat der 2004 beschlossenen Vorschrift ist seit dem
Inkrafttreten der Direktive am 30.10.2005 schon längst zu beobachten:
Über 60000 naturheilkundliche Medikamente (darunter Klassiker wie
z.B. das immunstärkende Echinacea-Präparat „Esberitox N flüssig“)
sind vom Markt verschwunden! Keinesfalls wegen einer etwaigen
Unwirksamkeit oder Schädlichkeit, sondern schlicht deswegen, weil die
kleineren, meist mittelständischen Betriebe sich die vorgeschriebenen
Zulassungsverfahren (die pro Medikament 100.000,- € und mehr kosten)
nicht leisten konnten. Leisten können sich solche Verfahren nur
Großkonzerne, sprich die Pharmalobby…

Im April 2011 laufen nun die letzten Zulassungsfristen für Kräuter
und Naturheilmittel ab. Alle Naturheilmittel bzw.
Nahrungsergänzungsmittel, die trotz jahrhundertelanger traditioneller
Anwendung bis dahin nicht durch die o.g. Zulassungsverfahren
genehmigt werden, dürfen dann nicht mehr hergestellt und vertrieben
sowie für Behandlung und Therapie angewendet werden. Das trifft
Naturheilverfahren wie Kräuterheilkunde (Phytotherapie), TCM,
Ayurveda, orthomolekulare Medizin u.v.a. mit voller Wucht. Und nicht
nur das, selbst Kräutertees oder Nahrungsergänzungsmittel ohne
medizinische Indikation dürfen nicht mehr verkauft werden, wenn sie
Inhaltsstoffe aufweisen, die in ihrer Art oder Dosierung
möglicherweise medizinische Wirkungen erzielen können. Damit wird
sogar der Gebrauch von Vitalstoffen (Vitamine, Mineralstoffe) stark
eingeschränkt!

Ich denke, es ist offensichtlich, wem diese Direktive nützt und wem
sie schadet. Für alle EU-Bürger ist sie auf jeden Fall ein direkter
Angriff auf die gesundheitliche Selbstbestimmung und die freie Wahl
der Heilmittel. Verkauft wird uns diese Direktive zwar als
„Vereinfachung von Zulassungsverfahren“ (mit der Folge, daß noch mehr
verboten wird), die den EU-weiten Handel mit (den wenigen noch
verbliebenen) Naturheilmitteln erleichtern soll. Das ist natürlich
eine „Maßnahme zu unserer Sicherheit“, indem die „Wirksamkeit von
Naturheilmitteln wissenschaftlich überprüft“ wird. Wer jedoch ein
wenig Erfahrung mit Heilkunde besitzt, weiß genau, daß der reale
Heilungserfolg oft wenig mit einer „wissenschaftlichen
Nachweisbarkeit“ zu tun hat. Wirkliche „Heilung“ ist ein komplexer,
ganzheitlicher Vorgang und läßt sich ebensowenig wissenschaftlich
„berechnen“ wie die Dauer einer Liebesbeziehung oder die Gültigkeit
einer religiösen Weltanschauung. Der „wissenschaftliche Nachweis“ hat
kaum einen Nutzen zur Beurteilung einer heilkundlichen Wirkung! Wenn
überhaupt etwas zur Beurteilung eines Heilmittels herangezogen werden
kann, dann ist es die praktische Erfahrung, der wiederholte
Behandlungserfolg, die real erlebte Heilung. Und diese Erfahrungen
gibt es für die künftig verbotenen Kräuter und Naturheilmittel
millionenfach!

Diese Direktive ist folglich kein Schutz für uns Bürger! Wenn hier
überhaupt etwas „geschützt“ wird, dann sind es die Milliardengewinne
der Pharma-Branche. Uns Bürgern, und insbesondere allen Menschen, die
selbstverantwortlich ihre eigene Gesundheit pflegen oder anderen auf
natürlicher Basis helfen wollen, werden weitere wertvolle Hilfsmittel
geraubt. Das ist Unrecht! Und wo Unrecht zu Recht wird, wird
Widerstand zur Pflicht! Daher sollten wir alle Hebel in Bewegung
setzen, diese Direktive zu stoppen und wieder abzuschaffen. Und
sollte sie dennoch in Kraft bleiben, sollten wir sie ignorieren, uns
Kenntnisse über die betreffenden Kräuter und Heilmittel verschaffen,
sie selber sammeln bzw. herstellen und anwenden. Darüber werden die
EU-Bürokraten keine Kontrolle bekommen!

Beim Bundestag ist bereits eine öffentliche Petition in der
parlamentarischen Prüfung, welche den Deutschen Bundestag dazu
auffordert, das EU-Verkaufsverbot von Heilpflanzen in Deutschland
abzuwenden. Die Mitzeichnungsfrist für diese Petition endete am
11.11.2010, sie wurde von insgesamt 121810 Menschen gezeichnet! Damit
eine Petition im Bundestag erörtert werden muß, sind 50000
MitzeichnerInnen nötig. Dieses Ziel wurde also erreicht. Jetzt können
wir gespannt beobachten, ob unsere „Volksvertreter“ die Interessen
ihrer Bürger tatsächlich vertreten oder wieder einmal verraten.
Hilfreich wäre es daher auch, die Bundestagsabgeordneten des eigenen
Wahlkreises darauf anzusprechen oder anzuschreiben und Stellungnahme
von ihnen zu fordern (dabei ruhig signalisieren, daß diese das
zukünftige Wahlverhalten beeinflussen wird). Die Abgeordneten des
eigenen Wahlkreises finden Sie hier:

Ähnliches gilt für die regionalen und überregionalen Medien: Fragen
Sie doch bitte überall dort, wo Sie Anprechpartner kennen oder in
Erfahrung bringen können, nach, wo denn die Berichterstattung zu
diesem wichtigen Thema bleibt. Falls sich die Verantwortlichen in den
Medien als ahnungslos erweisen, können folgende Links Abhilfe
schaffen:

https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004L0024:DE:HTML

Diese Links sind zum weiterführenden Studium der betreffenden
Thematik sehr zu empfehlen. Insbesondere der letzte Link führt zu
einer sehr erhellenden Pro/Contra-Diskussion. Sollten die o.g. Links
übrigens zu lang sein und daher vom Mailprogramm umbrochen werden,
kopieren Sie diese bitte jeweils komplett (strg + c) und fügen sie
dann im Browser ein (strg + v).

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, daß es neben der Petition
im Deutschen Bundestag (deren Mitzeichnungsfrist ja bereits
abgelaufen ist), eine weitere Petition auf europäischer Ebene gibt,
die dringend noch Mitzeichner benötigt! Die Petition richtet sich an
das Petitionskommitte der Europäischen Gemeinschaft und fordert dazu
auf, die EU-Richtlinie „Traditional Herbal Medical Product Directive“
(Richtlinie 2004/24/EG) wieder abzuschaffen. Details dazu finden Sie
hier:

Über den o.g. Link gelangen Sie auch weiter zur Internetseite, auf
der Sie die Petition mitzeichnen können (Direktlink:
. Bitte beteiligen
Sie sich an dieser Petition! Bislang (14.11.2010) gibt es nur 10000
MitzeichnerInnen, daher ist weitere Unterstützung nötig (das
Mitzeichnen ist hier auch viel einfacher als beim Bundestag). Gerne
können Sie die Informationen dieses Artikels auch weitergeben,
verteilen und veröffentlichen. Naturheilkunde geht uns ALLE an, daher
sollten sich auch Millionen Stimmen gegen diese Beschneidung unserer
Rechte und Freiheit erheben!

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Gienger Michael

Veröffentlicht von

Michael Gienger arbeitet als Autor, Herausgeber, Seminarleiter, Referent und Initiator von »Fair Trade Minerals«. Zahlreiche Publikationen im Bereich der Steinheilkunde. Michael Gienger beseelt ein Wunsch: Beizutragen zu einer lebenswerten Welt voller Glück und Erfüllung sowie zum Wohle aller Wesen!

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