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	Kommentare zu: Abmahnwelle &#8222;Bernstein-Massagen&#8220;	</title>
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	<description>Die Wissensbasis über Methoden zur Heilung und Entwicklung von Körper, Geist oder Seele</description>
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		<title>
		Von: Doris Galli		</title>
		<link>https://www.wege.org/abmahnwelle-bernstein-massagen.html#comment-11975</link>

		<dc:creator><![CDATA[Doris Galli]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Sep 2021 01:11:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich biete die Bernstein-Massage in St. Gallen an und bin zum von dieser Abmahnwelle verschont geblieben. Ich hab nicht gewusst, dass der Begriff Bernstein-Massage geschützt sein soll (oder eben doch nicht). Ich finde es bedauerlich, dass (insb. in Deutschland) immer wieder solche Abmahnwellen losgetreten werden. Aber andererseits ist das natürlich ein lukratives Geschäft für die Anwälte. Zum Natürlich steht es dem Erfinder eines Begriffes frei, diesen beim  Patentamt als Marke eintragen und somit für die eigene Verwendung  schützen zu lassen. Der Gesetzgeber ermöglicht diesen Schutz für  „eigene Wortschöpfungen“, also selbst erfundene Begriffe – nicht  jedoch für „beschreibende Bezeichnungen“, d.h. wenn mit Begriffen des  allgemeinen Wortschatzes ein Produkt oder Vorgang beschrieben wird.  Solche Bezeichnungen müssen der Allgemeinheit zur freien Verwendung  zugänglich bleiben. Ist nun „Bernstein-Massage“ eine Wortschöpfung  oder eine solche Beschreibung? Das wird im Augenblick juristisch geprüft.

Wird dabei festgestellt, daß „Bernstein-Massage“ eine beschreibende  Bezeichnung und keine Wortschöpfung ist – und das dürfte wohl der  Fall sein – dann ist der Markeneintragung und somit auch der  Abmahnung die Grundlage entzogen. Die Löschung der Marke wird dieser  Tage mit entsprechender Begründung auch schon beantragt. Erfolgt  diese Löschung, kann die Abmahnung problemlos zurückgewiesen werden.  Selbst die Herausgabe bereits unterzeichneter  Unterlassungserklärungen kann dann gefordert werden! Zwar ist im Augenblick noch nichts entschieden, doch die Chancen stehen gut.

Wie auch immer die Rechtslage sein mag, besonders betrüblich ist  hierbei, daß die jetzt Abgemahnten nicht zuvor auf anderem Wege über  die Markeneintragung informiert wurden. Ein einfaches Schreiben oder  ein Gespräch hätte dazu beitragen können, die Angelegenheit friedlich  zu bereinigen und Zwist und Zerwürfnisse zu vermeiden. Doch statt  einem solchen „Miteinander“ wurde gleich das juristische „Gegeneinander“ in Form einer Abmahnung gewählt. Das ist schade.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich biete die Bernstein-Massage in St. Gallen an und bin zum von dieser Abmahnwelle verschont geblieben. Ich hab nicht gewusst, dass der Begriff Bernstein-Massage geschützt sein soll (oder eben doch nicht). Ich finde es bedauerlich, dass (insb. in Deutschland) immer wieder solche Abmahnwellen losgetreten werden. Aber andererseits ist das natürlich ein lukratives Geschäft für die Anwälte. Zum Natürlich steht es dem Erfinder eines Begriffes frei, diesen beim  Patentamt als Marke eintragen und somit für die eigene Verwendung  schützen zu lassen. Der Gesetzgeber ermöglicht diesen Schutz für  „eigene Wortschöpfungen“, also selbst erfundene Begriffe – nicht  jedoch für „beschreibende Bezeichnungen“, d.h. wenn mit Begriffen des  allgemeinen Wortschatzes ein Produkt oder Vorgang beschrieben wird.  Solche Bezeichnungen müssen der Allgemeinheit zur freien Verwendung  zugänglich bleiben. Ist nun „Bernstein-Massage“ eine Wortschöpfung  oder eine solche Beschreibung? Das wird im Augenblick juristisch geprüft.</p>
<p>Wird dabei festgestellt, daß „Bernstein-Massage“ eine beschreibende  Bezeichnung und keine Wortschöpfung ist – und das dürfte wohl der  Fall sein – dann ist der Markeneintragung und somit auch der  Abmahnung die Grundlage entzogen. Die Löschung der Marke wird dieser  Tage mit entsprechender Begründung auch schon beantragt. Erfolgt  diese Löschung, kann die Abmahnung problemlos zurückgewiesen werden.  Selbst die Herausgabe bereits unterzeichneter  Unterlassungserklärungen kann dann gefordert werden! Zwar ist im Augenblick noch nichts entschieden, doch die Chancen stehen gut.</p>
<p>Wie auch immer die Rechtslage sein mag, besonders betrüblich ist  hierbei, daß die jetzt Abgemahnten nicht zuvor auf anderem Wege über  die Markeneintragung informiert wurden. Ein einfaches Schreiben oder  ein Gespräch hätte dazu beitragen können, die Angelegenheit friedlich  zu bereinigen und Zwist und Zerwürfnisse zu vermeiden. Doch statt  einem solchen „Miteinander“ wurde gleich das juristische „Gegeneinander“ in Form einer Abmahnung gewählt. Das ist schade.</p>
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		Von: Tagesseminar Rechtskunde Gesundheitsrecht im März 2011 « News « Rechtskunde, Gesundheitsrecht, Abmahnungen		</title>
		<link>https://www.wege.org/abmahnwelle-bernstein-massagen.html#comment-3718</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tagesseminar Rechtskunde Gesundheitsrecht im März 2011 « News « Rechtskunde, Gesundheitsrecht, Abmahnungen]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 16:49:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[[...] wie die zum Thema &#8220;Bernstein-Massagen&#8221; sind heutzutage absolut keine Ausnahme mehr, sondern st&#228;ndig an der Tagesordnung. Vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] wie die zum Thema &#8220;Bernstein-Massagen&#8221; sind heutzutage absolut keine Ausnahme mehr, sondern st&auml;ndig an der Tagesordnung. Vor [&#8230;]</p>
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